P-Konto: Freibetrag für Ehepartner
Das Wichtigste im Überblick: Für Ehepartner kann in jedem Fall ein Freibetrag für das P-Konto eingerichtet werden. Dies gilt, wenn: → Die Eheleute in einem
Kompaktes Wissen von PayCenter
Das Wichtigste im Überblick: Für Ehepartner kann in jedem Fall ein Freibetrag für das P-Konto eingerichtet werden. Dies gilt, wenn: → Die Eheleute in einem
Das Wichtigste im Überblick: Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein P-Konto und den damit einhergehenden, monatlichen Freibetrag von 1.500,00 €. Ein monatlicher Grundfreibetrag dient zum
Das Wichtigste im Überblick: Jeder hat das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Der monatliche Freibetrag, der durch den Pfändungsschutz gewährleistet wird, schützt die Existenz des betroffenen
Das Wichtigste im Überblick: Grundsätzlich ist es möglich das Guthaben in den Folgemonate zu übertragen. Jedoch muss dieser Übernahmebetrag innerhalb von drei Monaten aufgebraucht werden,
Das Wichtigste im Überblick: Der Dispositionskredit ist eine Möglichkeit der Kontoüberziehung. Die Höhe des Dispositionslimit ist abhängig von der Kreditwürdigkeit und den Geldeingängen des betroffenen
Das Wichtigste im Überblick: Um das Existenzminimum zu sichern, sind Gegenstände, die im alltäglichen Leben oder zur Ausübung des Berufs benötigt werden, nicht pfändbar. Luxusartikel
Das Wichtigste im Überblick: Um eine Kontopfändung zu erwirken, muss ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss an den Schuldner zugestellt werden. Außerdem muss ein Kontopfändungsantrag beim Vorstreckungsgericht gestellt
Das Wichtigste im Überblick: Die Umwandlung in ein P-Konto ist grundsätzlich empfehlenswert. Das Konto kann vollumfänglich genutzt werden und ist im Falle einer Kontopfändung automatisch
Das Wichtigste im Überblick: Eine Kontopfändung kann die Existenz bedrohen, wenn man nicht rechtzeitig handelt. Hier wird das vorhandene Guthaben komplett auf dem Girokonto eingefroren.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Unbedingt notwendige Cookies müssen jederzeit aktiviert sein, damit die Webseite in vollem Umfang benutzerfreundlich angezeigt werden kann und wir die getroffen Auswahl für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Zu den unbedingt notwendigen Cookies gehören:
Diese Cookies sind für die korrekte Funktionalität der Webseite unerlässlich. Daher kann man sie nicht deaktivieren.
Drittanbieter-Cookies erlauben den Einsatz von externen Services wie bspw. Webanalyse-Tools, welche anonymisierte Informationen zum Nutzungsverhalten von Besuchern auf unserer Website sammeln. Die gewonnenen Informationen helfen uns unsere Website an das Nutzungsverhalten der Besucher zu optimieren oder zielgruppenorientierte Werbeinhalte zu Verfügung zu stellen.
Zu den zustimmungspflichtigen Drittanbieter-Cookies gehören:
Bitte aktiviere zuerst die unbedingt notwendigen Cookies, damit wir deine Einstellungen speichern können!