P-Konto: Mit Dispo / Kredit

Das Wichtigste im Überblick:

Hinweis:

PayCenter informiert in diesem Ratgeber-Artikel lediglich über die Möglichkeiten des Dispo-Kredits – wir bieten bei unseren Konten keine Kontoüberziehungen an. 

Betroffene Verbraucher, deren Konten gepfändet werden, haben das Recht ihr Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln zu lassen, um ihre Existenz dauerhaft mit einem gesetzlichen Freibetrag von 1.500,00 € zu sichern. Dieser Betrag kann, abhängig von der Lebenssituation des Betroffenen, durch Bescheinigungen von zuständigen Institutionen individuell erhöht werden. Der Freibetrag kann selbstständig berechnet werden.  

Verbrauchern, die von einer Kontopfändung betroffen sind, fehlen oftmals relevante Informationen, die ihre Lebenssituation bestimmen. Ein bedeutsames Thema hierbei ist der Dispositionskredit.

Erfahren Sie dazu hier mehr: Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Was ist ein Dispositionskredit?

Der Dispositionskredit, auch Dispokredit oder einfach nur Dispo genannt, ist eine Möglichkeit für Verbraucher ihr Girokonto zu überziehen. Hierbei ist zu beachten, dass die Sollzinsen im Vergleich zu anderen Krediten enorm hoch sind. Die Höhe des Dispolimits ist von der Höhe der Geldeingänge und der Bonität des Kontoführers abhängig. Zusätzliche Bearbeitungsgebühren bei einer Kontoüberziehung dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

Wird ein Dispokredit trotz P-Konto gewährt?

Ein Dispositionskredit ist bankenabhängig und wird in seltenen Fällen auch bei einem Pfändungskonto eingeräumt. Fraglich ist, ob ein Dispokredit im Falle einer Kontopfändung sinnvoll ist, da die Existenz des Schuldners durch den Freibetrag gesichert wird. Ziel der Pfändung ist schließlich die Schuldenfreiheit und nicht die Möglichkeit einer weiteren Verschuldung.

PayCenter bietet Ihnen ein P-Konto auf reinem Guthaben-Prinzip, damit Sie auf schnellstem Wege schuldenfrei werden. Jetzt Pfändungsschutzkonto ohne SCHUFA, ganz ohne Banktermin in wenigen Minuten online eröffnen.

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