Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Das Wichtigste im Überblick:

Im Falle einer Kontopfändung fehlen betroffenen Verbrauchern oftmals relevante Informationen, um die vorliegende Situation bewältigen zu können. Wir unterstützen Betroffene, indem wir rund um das Thema Kontopfändung informieren und keinerlei Fragen offenlassen.

Was genau ist eine Kontopfändung?

Die Kontopfändung ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung durch einen rechtlich erwirkten Beschluss. Ziel der Pfändung ist das Begleichen offener Schulden, die nach mehrmaliger Zahlungserinnerung und Mahnung nicht bezahlt wurden. Dabei wird der offene Betrag durch die Bank vom Girokonto des Schuldners an den Gläubiger überwiesen.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein weiteres Eröffnen eines Girokontos, sobald man einen Kontopfändungsbescheid erhält. Das gilt auch für die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos.

Was genau ein Pfändungsschutzkonto ist können Sie hier nachlesen.

Als verschuldeter Kontoinhaber bringt eine Pfändung erst Recht in Not, wenn andere anfallende Verbindlichkeiten nicht mehr gedeckt werden können.

Allerdings kann das durch schnelles Handeln vermieden werden. Es gibt Möglichkeiten einen Teil des eigenen Guthabens auf dem Girokonto zu sichern. Das folgt dennoch nicht automatisch.

Nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses ist es wichtig, sich um die Einrichtung  eines P-Kontos zu kümmern. Der Pfändungsbeschluss muss der Bank oder Sparkasse ordnungsgemäß zugestellt werden und tritt binnen vier Wochen in Kraft. Die Bank informiert über die Maßnahmen einer Pfändung. Nach Ablauf dieser Frist werden die offenen Forderungen vom Konto des Schuldners eingezogen und gehen an den Gläubiger. Innerhalb der vier Wochen ist es dem Schuldner weder möglich, Überweisungen zu tätigen, noch Geld abzuheben. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, sich sein Girokonto rechtzeitig von der Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen, um eine komplette Pfändung des Guthabens zu vermeiden. 

Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Sobald ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von einem Gläubiger eingeht, hat man 4 Wochen Zeit, einen Antrag für ein Pfändungsschutzkonto zu stellen. Der Ablauf ist immer der gleiche. Gesetzlich ist die Bank dazu verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln. Das schnelle Handeln ist wichtig, um Folgeprobleme wie gar eine Insolvenz oder Privatinsolvenz zu umgehen.

Ein Antrag zum Umwandeln eines Girokontos in ein P-Konto, muss eigenständig an die Bank gestellt werden, um sich sein Geld im Rahmen des Grundfreibetrags zu sichern. Im Falle eines Verfall der Frist wird dem Schuldner der gesamte Geldbetrag auf dem Konto gepfändet und dem Gläubiger von der Bank überwiesen.

Was genau ist pfändbar?

Um das Existenzminium zu sichern, sind Geld und Dinge, die man im alltäglichen Leben oder zum Ausüben des Berufs benötigt werden, nicht pfändbar. Als pfändbar gelten nur Dinge, die bereits vollständig bezahlt wurden.  Des Weiteren kann nichts gepfändet werden, was nachweislich einer anderen Person, die im selben Haushalt lebt, gehört. Eine Pfändung von Eheringen ist ebenfalls nicht rechtens.  Rechtlich möglich ist eine Austauschpfändung. Beispielsweise kann ein teurer Gegenstand gegen ein weniger wertvollen Gegenstand getauscht werden. Luxusartikel können immer gepfändet werden. Auf die Pfändung eines PWKs wird oftmals verzichtet, da dieser Gegenstadt unter den Punkt „Berufsausübung“ fällt.

Bezieht der Schuldner mehrere Einkommen, so werden diese zusammengerechnet.

Wann endet eine Kontopfändung?

Ist nicht genügend Guthaben auf dem Konto des betroffenen Verbrauchers vorhanden, um die offenen Schulden auf einmal begleichen zu können, wird das Konto dauerhaft gepfändet. Dauer der Pfändung ist hierbei abhängig davon, wie viel Guthaben monatlich auf das Konto des Schuldners eingeht. Die Art der Geldeingänge ist hierbei nicht ausschlaggebend. So können beispielsweise auch Kindergeld und Sozialleistungen, die auf das Schuldnerkonto eingezahlt werden, eingezogen werden, wenn dafür keine Erhöhung des Freibetrags vorgenommen wurde.

Falls der Schuldner die Verbindlichkeiten bereits durch Geld über ein zweites Bankkonto begleichen konnte, wird bei Vorlage einer entsprechenden Bestätigung, die Kontopfändung aufgehoben. In Sonderfällen wird eine Pfändung, die beispielsweise ungerechtfertigt ist, durch die Vollstreckungsbehörde oder einem Richter für ungültig erklärt.

Eine Pfändung kann selbst nicht aufgehoben werden. Diese ist nur seitens des Gläubigers möglich. Eine Vereinbarung zur Ratenzahlung wäre jedoch möglich, soweit der Gläubiger das mit dem Schuldner vereinbart.

Die Aufnahme eines Kredits ist nahezu unmöglich, da Banken im normal Fall ablehnen würden. Rein rechtlich gesehen wäre es trotzdem möglich, jedoch sind zusätzliche Sicherheiten zu erbringen, wie beispielsweise einwandfreie Bonität oder kein SCHUFA-Eintrag. 

Erfahren Sie hier mehr über die Konsequenzen eines negativen SCHUFA-Eintrages.

Kann eine Kontopfändung gesetzwidrig sein?

Eine Kontopfändung ist gesetzwidrig, wenn es keinen gültigen Vollstreckungstitel oder Pfändungsbeschluss gibt. Das heißt, sollte sich der Gläubiger irren, fälschlicherweise eine Pfändung beantragen und Geld beschlagnahmen wollen, obwohl die schuldiggeglaubte Person keine offenen Rechnungen vorweist, gilt diese als unrechtmäßig.

Welchen Schutz vor Kontopfändung gibt es?

Im Falle einer Kontopfändung wird kein automatischer Schutz des Existenzminimums gewährleistet. Um ein Konto und das vorhandene Geld pfändungssicher zu machen, muss das Konto innerhalb der vierwöchigen Frist in ein P-Konto umgewandelt werden. Danach ist ein monatlicher Freibetrag von 1.500,00 € gesichert, um die Existenz des betroffenen Schuldners zu sichern. Über den Freibetrag kann frei verfügt werden. Dieser Freibetrag kann in bestimmten Fällen durch Bescheinigungen der zuständigen Ämter angehoben werden.

Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?

Genau wie beim Pfändungsschutz, muss bei einer Freibetragserhöhung des gepfändeten Kontos selbstständig gehandelt werden. Folgende weitere Freibeträge können beantragt werden:

  • Freibetrag für Ehepartner
  • Freibetrag für Kinder
  • Freibetrag für Sozialleistungen, wie Hartz lV oder im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft, wenn keine Verwandtschaft vorliegt. Dies kann zum Beispiel bei einer Patchwork-Familie der Fall sein
  • Freibetrag zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens

Weitere Informationen zum Thema Freibetragserhöhung finden Sie hier: P-Konto: Freibetrag berechnen

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