Negativer SCHUFA-Eintrag: Welche Konsequenzen drohen?

Das Wichtigste im Überblick:

Für viele ist die SCHUFA ein Begriff der Angst, denn negative SCHUFA-Einträge können weitreichende Konsequenzen in Bezug auf die Bonität und die Kreditwürdigkeit haben. Welche Folgen können einer oder mehrere SCHUFA-Einträge für Sie konkret bedeuten? Wie können Sie die Löschung eines falschen SCHUFA-Eintrags erwirken? Wir informieren Sie rund um das Thema SCHUFA, damit Sie Bescheid wissen und positiv reagieren können.

Welche Daten speichert die SCHUFA?

Die SCHUFA speichert verschiedene Daten von natürlichen Personen. Diese werden zum einen von deren Vertragspartnern gemeldet aber auch von anderen Auskunfteien wie Schuldnerverzeichnissen und Amtsgerichten an sie übermittelt und dienen wiederum als SCHUFA-Auskunft für Gläubiger, welche sich gegenüber Zahlungsausfällen absichern möchten. 

Es werden u.a. folgende persönliche Daten und Informationen über den Verbraucher, zur Berechnung des SCHUFA-Scores gespeichert:

  • Kontaktdaten wie Name, Adresse oder Geburtsdatum
  • Konten, Kreditkarten, Kreditverträge und deren Laufzeiten
  • Leasingverträge und deren Laufzeiten
  • Bürgschaften und deren Laufzeiten
  • Kundenkonten bei Versandhäusern und Online-Shops
  • Kundenkonten bei Telekommunikationsanbietern
  • Angaben in öffentlichen Verzeichnissen (z. B. private Insolvenzverfahren, eingestellte Verbraucherinsolvenzverfahren oder Haftbefehle)

Sie möchten Ihre SCHUFA-Eigenauskunft verstehen? Informieren Sie sich jetzt!

Wie kommt es zu einem negativen SCHUFA-Eintrag?

Schnell ist es passiert: eine Rechnung wird übersehen und nicht bezahlt. Wird der offene Betrag auch nach Mahnungen nicht beglichen, hat der Gläubiger die Möglichkeit ein Inkassounternehmen zu engagieren, um die offene Forderung bei der betroffenen Person einzufordern. Reagiert der betroffene Schuldner nicht auf die Mahnungen und begleicht seine Schuld nicht, kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Das ist der Ausgangspunkt für einen negativen SCHUFA-Eintrag.

Kein Verbraucher, der eine Rechnung zu spät begleicht, muss mit einem negativen Eintrag bei der SCHUFA rechnen. Dasselbe Prinzip gilt auch für überfällige Kredit- oder Leasingraten. Dies wird nicht an die SCHUFA vermittelt, bringt keinen Eintrag mit sich und hat somit keine negativen Auswirkungen auf den SCHUFA-Score. 

Durchaus kommt es zu falschen oder fehlerhaften Einträgen bei der SCHUFA, welche sich negativ auf Ihr Leben auswirken. Um dies zu verhindern, ist es Ihnen möglich einmal im Jahr einen Antrag auf eine kostenlose Eigenauskunft bei der SCHUFA anzufordern! Entdecken Sie hierbei einen fehlerhaften Eintrag, kontaktieren Sie umgehend den Übermittler der falschen Daten. In diesem Fall ist dieser verpflichtet, falsche, negative Angaben umgehend zu korrigieren. Informieren Sie zudem die SCHUFA, damit eine sofortige Löschung des Fehlers schnellstmöglich veranlasst wird und sich positiv auf Ihren SCHUFA-Score auswirkt. 

Hilfe bei einem falschen SCHUFA-Eintrag.

Was ist der Unterschied zwischen weichen und harten SCHUFA-Einträgen?

Die Einträge lassen sich in „weiche“ und „harte“ negative Einträge unterscheiden. Weiche negative Einträge beinhalten Informationen rund um Vertragsstörungen. Dazu zählt bspw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragspartners an seinen Kunden. Auch die Information, ob ein Girokonto von der Bank gekündigt oder eine Kreditkarte eingezogen wurde, wird gespeichert. 

Harte negative Einträge beinhalten Vollstreckungsmaßnahmen. Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren fallen unter diese Kategorie. In diesen Fällen wurde die Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungs-Unwille eines Schuldners durch ein gerichtliches Urteil rechtskräftig bestätigt.

Welche Konsequenzen drohen bei einem negativen SCHUFA-Eintrag?

Negative SCHUFA-Einträge gelten als harte Negativmerkmale und können für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben, da sowohl Bonität als auch Kreditwürdigkeit als negativ eingestuft werden: 

  1. Mietwohnung
    Potenziellen Mietern werden bei der Wohnungssuche durch negative SCHUFA-Einträge große Steine in den Weg gelegt. Es besteht zwar keine Pflicht dem Vermieter eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen, aber der in Großstädten vorherrschende Wohnungskampf führt dazu, dass Vermieter diejenigen Mieter bevorzugen, welche freiwillig eine positive SCHUFA-Auskunft liefern. Legen Sie keine Auskunft vor wird das automatisch als negativ gewertet.
  2. Kredite
    Bankkunden erhalten aufgrund des negativen Eintrags oftmals keinen Kredit bei den Banken. Wird der Kredit doch gewährt, werden sie als Risiko-Kunden eingestuft. Die Folge: ein laufender Kredit mit hohem Kreditzins
  3. Bankkonto
    Haben Betroffene ein Insolvenzverfahren hinter sich, gestaltet sich die Kontoeröffnung bei Banken oft schwierig. Die Anfrage auf einen Dispositionskredit wird nicht mehr gewährt. Eine Alternative sind Guthabenkonten ohne SCHUFA-Abfrage. Hierbei kann ein Konto eröffnet werden ohne dass Informationen an die SCHUFA weitergegeben oder von der SCHUFA eingeholt werden.
  4. Kreditkarte:
    Bei der Kreditkarte verhält es sich wie bei einem Bankkonto. Eine normale Kreditkarte kann nicht mehr bezogen werden. Das Risiko, dass das Geld nicht mehr zurückgezahlt werden kann ist zu groß. Eine Lösung ist eine Prepaid-Debit Kreditkarte ohne SCHUFA, die auf dem Guthabenprinzip basiert und sowohl Verbraucher als auch Banken schützt.
  5. Laufzeitverträge:
    Verträge, die auf einer Laufzeit basieren, wie bspw. Mobilfunkverträge, werden von den Anbietern aufgrund der schlechten Bonität abgelehnt.
  6. Auf Rechnung bezahlen:
    Den Verbrauchern ist es nicht möglich Waren wie beispielsweise Kleidung über das Internet auf Rechnung zu beziehen. Betroffene haben hier nur noch die Möglichkeit per Vorkasse zu bezahlen. 

Hier finden Sie mehr dazu, wie Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern.

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