Das Wichtigste im Überblick:
- Der Antrag auf Restschuldbefreiung wird unabhängig vom Insolvenzverfahren gestellt.
- Innerhalb der Wohlverhaltensperiode müssen vom betroffenen Verbraucher Regeln eingehalten werden, damit die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht genehmigt wird:
• Der Schuldner verpflichtet sich zur teilweisen Pfändung seiner Einkünfte.
• Er muss einer Tätigkeit nachgehen oder sich um eine Tätigkeit bemühen.
• Teile einer Erbschaft sind an den Treuhänder abzutreten.
• Das eigenständige Begleichen von Forderungen ist dem Betroffenen untersagt.
• Bei lebensverändernden Umständen wie Umzüge und Wechsel der Arbeitsstelle ist der Treuhänder zu informieren.
• Selbstständigkeit ist einem Angestelltenverhältnis gleichzusetzen. Die Zahlungen an den Treuhänder sollen daran bemessen werden.
Die Restschuldbefreiung ermöglicht es allen natürlichen Personen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden, sich von der Forderung und deren Gläubigern zu lösen. Unabhängig welchen beruflichen Weg der Schuldner bestreitet oder in seiner Vergangenheit ausgeübt hat, kann er nach einem Insolvenzverfahren den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Anfangs sicherlich verwirrend, denn den meisten Schuldnern ist es nicht bekannt, dass ein Insolvenzverfahren nicht gleichzeitig die Restschuldbefreiung bedeutet, denn diese wird separat und komplett unabhängig vom Insolvenzprozess in Antrag gestellt. Nachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Restschuldbefreiung.
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Wie kann eine Restschuldbefreiung beantragt werden?
Hier spielt die Wohlverhaltensperiode eine große Rolle. Diese beginnt mit dem erteilten Insolvenzverfahren und beide, sowohl die Wohlverhaltensperiode als auch das Verfahren haben eine Laufzeit von 6 Jahren. In bestimmten Regelfällen kann die Insolvenzzeit auch auf 3 oder 5 Jahre verkürzt werden.
Mehr zur Dauer des Insolvenzverfahrens.
Werden bestimmte Regeln in dieser Zeit vom Schuldner eingehalten, wird nach Ablauf der Frist vom Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung genehmigt. Ist dies nicht der Fall, tritt eine Versagung der Restschuldbefreiung in Kraft und dem Schuldner wird diese nicht erteilt. Die Antragstellung auf Versagung der Restschuldbefreiung ist allerdings nur gerechtfertigt, wenn ein Grund wirklich glaubhaft nachgewiesen werden kann.
Was sind Versagungsgründe bei einer Restschuldbefreiung?
Es gibt gewisse Voraussetzungen, die vom Schuldner erfüllt werden müssen, um eine Zustimmung des Gerichts zu erreichen. Hierbei sollte er eine „reine Weste“ haben, was bedeutet: er muss ein redlicher Schuldner sein. Allerdings kann es ihm verwehrt werden, wenn er zum Beispiel ein verschwenderisches Leben geführt hat. Er darf sich keine Kredite oder öffentlichen Mittel rechtswidrig erschlichen haben. Hinzu kommt, dass der Schuldner keine falschen Angaben bezüglich seiner Mitwirkungspflichten und Auskünfte gemacht haben darf. Hat er eine Insolvenzstraftat begangen, ist auch dies ein Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung.
Was ist zu beachten, wenn eine Restschuldbefreiung beantragt wurde?
Es ergeben sich gewisse Folgen für den Antragsteller, sobald das Gericht die Restschuldbefreiung gewährt hat:
Der Schuldner verpflichtet sich ab dem Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens, den pfändbaren Teil seines Einkommens für eine Insolvenzzeit von 6 Jahren an einen Treuhänder abzutreten.
- Er ist zudem verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder sich um eine zumutbare Tätigkeit zu bemühen.
- Sollte dem Schuldner eine Erbschaft zugesprochen werden, muss er bis zu 50 % an den Treuhänder abtreten.
- Ihm ist nicht erlaubt, in der Zeit der Insolvenz, Forderungen an Gläubiger eigenständig zu begleichen.
- Bei Lebensveränderungen, wie zum Beispiel ein Umzug oder Wechsel der beruflichen Tätigkeitsstätte, muss er unverzüglich dem Insolvenzgericht und seinem erteilten Treuhänder Bescheid geben.
- Ist ein Schuldner selbständig, sind Zahlungen an den Treuhändern so zu bemessen als wäre er in einem Angestelltenverhältnis.
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