Das Wichtigste im Überblick:
- Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein P-Konto und den damit einhergehenden, monatlichen Freibetrag von 1.500,00 €. Ein monatlicher Grundfreibetrag dient zum Schutz vor einer Kontopfändung. Er trägt dazu bei den Schuldner einen Teil seines Guthabens zu sichern.
- Grundsätzlich kann ein Girokonto jederzeit in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden (§901 Abs. 1 ZPO). Ab diesem Zeitpunkt wird das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) auf Guthabenbasis weitergeführt. Das Einkommen wird um die unpfändbaren Teile minimiert und ergibt den pfändbaren Betrag.
- Zusätzliche Freibeträge für Ehegatten, Kinder, Sozialleistungen und zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens können eingerichtet werden. Auch Rentner können den individuellen Freibetrag berechnen und im bereits laufenden Jahr eine Auszahlung genießen. Rentengelder werden als bereinigten Nettoeinkommens behandelt, somit steht das Beziehen des erhöhten Pfändungsfreibetrages als Möglichkeit offen.
- Freibeträge können über die aktuelle Pfändungstabelle ermittelt werden. Die Berechnung der Pfändungsfreigrenze wird bestimmt aus dem Einkommen und der Anzahl der gesetzlichen Unterhaltspflicht. Bezieht der Schuldner mehrere Einkommen, so werden diese zusammengerechnet. Bei Frührentnern gilt die reguläre Pfändungstabelle ebenfalls.
- Den entsprechenden Antrag für den Freibetrag stellen geeignete Stellen/Personen aus und müssen selbstständig bei der zuständigen Bank eingereicht werden.
Hier wird erklärt
Im Falle einer Kontopfändung hat der betroffene Verbraucher die Möglichkeit, sein Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen und sich so einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.500,00 € zu sichern. Jeder Verbraucher darf genau ein P-Konto besitzen. Jede Bank ist verpflichtet die Umwandlung in ein P-Konto kostenlos für jeden Verbraucher zu ermöglichen.
Neben dem Grundfreibetrag besteht die Möglichkeit weitere Freibeträge für Angehörige oder Personen in einer Bedarfsgemeinschaft einzurichten. Da betroffene Verbraucher oftmals zu wenig oder gar nicht über ihre Möglichkeiten aufgeklärt werden, informieren wir ausführlich zum Thema individuelle Freibeträge, damit Betroffene schnellstmöglich handeln können.
Was ist eine Pfändung?
Darunter versteht man, im Zwangsvollstreckungsrecht, die staatliche Beschlagnahme von Gegenständen des Schulderns zum Zweck der Gläubigerbefriedigung. Mehrere Verfahrensschritte gehen einer Kontopfändung voraus, bei denen jeweils die Möglichkeit besteht, durch einen Ausgleich der offenen Forderung eine Kontopfändung zu verhindern. Der §903 Abs. 1 ZPO regelt die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto. Die ZPO ist die Zivilprozessordnung, die das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen regelt und grundsätzlich alle Fragen des Zivilprozesses relevanten Vorschriften umfasst.
Mehr Informationen zum Ablauf einer Kontopfändung.
Was sind Pfändungsfreibeträge?
Pfändungsfreigrenzen (auch Pfändungsfreibetrag genannt) bestimmt den unpfändbaren Betrag eines Schuldners. Sei es, dem Schuldner sein eigenes Existenzminimum zu sichern. Das ermittelte Nettoeinkommen, welches unter dem bestimmten Betrag der Pfändungsfreigrenze liegt, ist unpfändbar. Pfändbar hingegen ist jener Teil des Nettoeinkommens einer Person, der während der Privatinsolvenz oder einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme über der Pfändungsfreigrenze liegt.
Wodurch erhöht sich der monatliche Freibetrag?
Unter den pfändungsfreien Betrag fällt zum Beispiel Kindergeld oder Sozialleistung. Diese sind besonders geschützt und erhöhen den pfändungsfreien Grundfreibetrag des Schuldners. Ebenso gilt dies, wenn der Schuldner gegenüber dem Ehepartner oder Kindern unterhaltspflichtig ist. Weitere Informationen werden Ihnen in der unten dargestellten Tabelle aufgezeigt.
Kann ich die Freibeträge auf mehreren Pfändungsschutzkonten ausnutzen?
Unterhaltspflichtigen Personen, sowie natürliche Personen dürfen stets nur ein einziges Pfändungsschutzkonto führen. Damit ist geregelt den Pfändungsfreibetrag nur einmal in Anspruch zu nehmen. Unterhält man mehrere Konten, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Gläubigers anordnen, dass der Schuldner nur noch ein Girokonto als P-Konto führen darf, die weiteren Konten können gesperrt werden.
Kontosperrung trotz P-Konto – hier lesen Sie mehr.
Was passiert, wenn der Pfändungsfreibetrag überschritten wird?
Sobald der Freibetrag auf dem Pfändungsschutzkonto überschritten wird, gilt das überschüssige Geld als pfändbar. Dieses Geld wird dann von der Bank abgeschöpft und in der Regel an den Gläubiger überwiesen oder aber vorerst verwahrt und im Folgemonat zur Verfügung gestellt.
Hier: Wie Sie Ihren Freibetrag in den Folgemonat übertragen.
Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?
Genau wie beim Pfändungsschutz, muss bei einer Freibetragserhöhung des gepfändeten Kontos, selbstständig gehandelt werden. Folgende zusätzliche Freibeträge können durch Bescheinigungen beantragt werden:
- Freibetrag für Ehegatten
- Gemeinsamer Haushalt
- Bei Scheidung und Unterhaltspflicht
- Bei Trennung und Unterhaltszahlung
- Freibetrag für Kinder
- Leibliche und adoptierte Kinder bis zur Volljährigkeit, oder bei Volljährigkeit bis zum Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
- Unterhaltszahlungen (Kind lebt beim anderen Elternteil)
- Freibetrag für Sozialleistungen im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft, also wenn keine Verwandtschaft vorliegt. Dies kann zum Beispiel bei einer Patchwork-Familie der Fall sein.
Es können bis zu fünf, zusätzliche Freibeträge für die oben aufgeführten Szenarien beantragt werden. Die Staffelung der Freibeträge verhält sich wie folgt:
Grundfreibetrag | Person 1 | Person 2 | Person 3 | Person 4 | Person 5 |
1.500,00 € | 561,43€ | 312,78 € | 312,78 € | 312,78 € | 312,78 € |
- Zusätzlich kann der Freibetrag, um das auf dem P-Konto eingehende Kindergeld um 250,00€ je Kind erweitert werden.
- Freibetrag zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens
- Freibetragserhöhung wegen Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
Dies prüft und beschließt das zuständige Amtsgericht oder die Vollstreckungsbehörde. Aufgrund dessen kann der Freibetrag dann erhöht werden.
Individuellen Freibetrag berechnen: P-Konto Rechner
Welche zusätzlichen Freibeträge gibt es?
- Freibetrag für Ehegatten
- Gemeinsamer Haushalt
- Bei Scheidung und Unterhaltspflicht
- Bei Trennung und Unterhaltszahlung
- Freibetrag für Kinder
- Leibliche und adoptierte Kinder bis zur Volljährigkeit, oder bei Volljährigkeit bis zum Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums
- Unterhaltszahlungen (Kind lebt beim anderen Elternteil)
- Freibetrag für Sozialleistungen im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft, also wenn keine Verwandtschaft vorliegt. Dies kann zum Beispiel bei einer Patchwork-Familie der Fall sein.
Grundfreibetrag
1.500,00 €
Person 1
561,43 €
Person 2
312,78 €
Person 3
312,78 €
Person 4
312,78 €
Person 5
312,78 €
- Zusätzlich kann der Freibetrag, um das auf dem P-Konto eingehende Kindergeld um 250,00 € je Kind erweitert werden.
- Freibetrag zum Ausgleich eines Körper- oder Gesundheitsschadens
- Freibetragserhöhung wegen Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld Dies prüft und beschließt das zuständige Amtsgericht oder die Vollstreckungsbehörde. Aufgrund dessen kann der Freibetrag dann erhöht werden.
Individuellen Freibetrag berechnen: P-Konto Rechner
Wo kann die P-Konto Bescheinigung ausgestellt werden?
Die Bescheinigungen für die oben genannten Freibeträge können von folgenden Institutionen/Personen ausgestellt werden:
- Arbeitgeber
- Steuerberater
- Rechtsanwälte
- Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
- Sozialbehörden
- Familienkassen
- zuständige Vollstreckungsgericht
Was ist bei der Bescheinigung zu beachten?
Die Bescheinigung ist im Original vom Kontoinhaber an die zuständige Bank einzureichen, damit diese den neuen, erhöhten Freibetrag berücksichtigen kann. Grundsätzlich ist eine P-Konto Bescheinigung unbefristet, jedoch ist die zuständige Bank jederzeit berechtigt eine aktuelle Bescheinigung anzufordern. Informieren Sie sich vorab in welchen Abständen Sie diese vorzulegen haben, damit Sie auf der sicheren Seite sind und Ihren erhöhten Freibetrag monatlich als Überweisung beziehen können.
Tipp
Als PayCenter Kunde steht Ihnen ein Musterexemplar einer P-Konto Bescheinigung im P-Konto-Bereich Ihres Online-Bankings zur Verfügung.
Tipp
Als PayCenter Kunde steht Ihnen ein Musterexemplar einer P-Konto Bescheinigung im P-Konto-Bereich Ihres Online-Bankings zur Verfügung.
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