Sicher durch Ihr Insolvenzverfahren
Konto für Wohlverhaltensphase
Sicher durch Ihr Insolvenzverfahren
Konto für Wohlverhaltensphase
Sicher durch Ihr Insolvenzverfahren
Konto für Wohlverhaltensphase
Ihre Vorteile
- Einfache Kontoeröffnung ohne Abfrage der SCHUFA
- Geschulter Kundenservice an Ihrer Seite
- Konto auf Guthabenbasis ohne weiteres Verschuldungsrisiko
- Idealer Überblick über alle Finanzen
- Problemlose Umwandlung und Verwaltung eines P-Kontos
Wir helfen Ihnen mit Ihrem ganz persönlichen Konto durch Ihre Privatinsolvenz. Eröffnen Sie einfach und unkompliziert online Ihr Konto – ganz ohne SCHUFA-Abfrage oder Meldung der Kontoeröffnung. Durch das Guthabenprinzip besteht für Sie keinerlei Risiko, sich weiter zu verschulden und Ihre Wohlverhaltensphase bzw. Ihre Restschuldbefreiung dadurch zu gefährden. Behalten Sie stets den genauen Überblick über Ihre Finanzen und schalten Sie nach Bedarf mit wenigen Klicks Ihren Pfändungsschutz frei, indem Sie Ihr Konto problemlos in ein P-Konto umwandeln.
Jetzt mit Apple Pay und Google Pay
Richten Sie Ihre MeineGirokarte in Apple Pay oder Google PayTM ein und bezahlen Sie bequem mit Ihrem Smartphone.
So kann Ihre Karte in Apple Pay und Google PayTM eingebunden werden.
- Kontaktloses Bezahlen ohne Geldbeutel
- Verschlüsselt und geschützt durch mehrere Sicherheitsebenen
- Einfache App-Verwaltung
Ihr idealer Wegbegleiter
Wir möchten Sie durch Ihr Insolvenzverfahren begleiten und Ihnen Ihre Wohlverhaltensphase so einfach wie möglich gestalten. Daher bieten wir Ihnen exklusiv ein Girokonto, welches Sie als Schuldner ideal für Ihre Insolvenz wappnet. Im Gegensatz zu diversen Banken arbeiten wir nicht mit der SCHUFA zusammen. Wir bieten eine einfache und schnelle Kontoeröffnung, online und ohne Terminvereinbarung trotz negativen SCHUFA-Eintrags.
Mit unserem Girokonto haben Sie den idealen Wegbegleiter an Ihrer Seite, der Sie sicher und ohne Probleme durch Ihr Insolvenzverfahren und Ihre Wohlverhaltensphase begleitet – und selbstverständlich darüber hinaus. Durch unser Guthabenprinzip besteht für Sie in keinem Moment die Gefahr, versehentlich Ihre Karte zu überziehen, neue Schulden anzuhäufen und somit Ihre Wohlverhaltensphase und die anschließende Restschuldbefreiung zu gefährden. Unser Online-Bereich und unsere App bietet Ihnen zu jeder Zeit den Überblick über Ihre Umsätze.
In wenigen Schritten zu Ihrem Konto für Ihre Wohlverhaltensphase
Eröffnen Sie Ihr Konto schnell und unkompliziert online.
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Eröffnen Sie in nur wenigen Minuten online Ihr eigenes Konto.
Alle Infos zum Konto für Wohlverhaltensphase
Bei weiteren Fragen schauen Sie in unserem FAQ Bereich vorbei.
Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich gerne an unsere Support Hotline.
Unter einem Guthabenkonto versteht man ein Girokonto, bei dem eine Verschuldung bzw eine Überziehung des Kontos unmöglich ist. Hierbei kann nur das vorhandene Guthaben ausgegeben werden. Vor jeder Transaktion wird automatisch in Echtzeit geprüft, ob ausreichend Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden ist um den zu zahlenden Betrag zu decken. Da keinerlei Kreditrahmen vorhanden ist, kann Ihre Karte nicht überzogen werden.
Leider kommt es häufig vor, dass eine Bank bei einer negativer SCHUFA keine Eröffnung eines neuen Kontos zulässt. Dies wollen wir verhindern. Daher stehen wir in keinerlei Kontakt zur SCHUFA. Wir verlangen weder eine Auskunft Ihrer Bonität, noch melden wir die Eröffnung Ihres Girokontos. Somit können Sie trotz einer laufenden Insolvenz problemlos und ohne Gefährdung Ihrer Wohlverhaltensphase ein neues, schufafreies Konto bei uns eröffnen.
Ein Pfändungsschutzkonto kann von jedem bei jeder Bank oder jedem Kreditinstitut in Deutschland beantragt werden. Jeder hat ein Recht darauf, sich für den Fall einer drohenden Pfändung den gesetzlich vorgeschriebenen Freibetrag zu sichern um laufende Kosten und Gebühren wie Ihre Miete weiter bezahlen zu können. Somit kann nur das pfändbare Einkommen von Ihrem Konto eingezogen werden.
Wandeln Sie Ihr Konto mit nur wenigen Klicks kostenfrei in ein Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto) um. In einem eigenen Bereich können Sie hier einfach Geld an Gläubiger überweisen und über Ihre Schulden verfügen. Durch die P-Konto Funktion sichern Sie sich somit automatisch den monatlichen Freibetrag (ab 1. Juli 2023 1.410,00€) und machen den ersten Schritt zu einer sicheren Lebensgrundlage.
Unser geschultes Pfändungskompetenz-Team steht Ihnen jederzeit zur Seite und hilft Ihnen bei Anliegen weiter, um Sie bequem durch die Wohlverhaltensphase zu begleiten.
Um Ihnen als Schuldner die Verwaltung Ihres Vermögens so einfach wie möglich zu machen, haben Sie die Möglichkeit (sofern Sie Ihr Konto bereits kostenfrei in ein P-Konto umgewandelt haben) Ihre Pfändungen und Zahlungen an Ihre Gläubiger bequem und ohne großen Aufwand in einem eigenen Bereich verwalten können. Als Schuldner haben Sie hier die Möglichkeit zu entscheiden, wann Sie wie viel Geld an Ihre Gläubiger überweisen möchten und auch ob Sie die Überweisung aus dem vorhandenen Kartenguthaben tätigen möchten. Außerdem haben Sie die Wahl, ob der Betrag von den abgeschöpften Beträgen gezahlt werden soll.
Diese Funktion und Ihr Vorgehen sollte mit dem Insolvenzverwalter (oder auch Treuhänder genannt) abgesprochen werden um sicherzustellen, dass Ihre Gläubiger richtig bedient werden und um Ihre Wohlverhaltensphase nicht zu beeinflussen.
Das Ziel der privaten Insolvenz ist die Restschuldbefreiung bei dieser der Schuldner am Ende schuldenfrei ist. Damit die restlichen Schulden erlassen werden können, muss der Schuldner eine bestimmte Zeit lang gewisse Regeln befolgen. Dieser Zeitraum ist die Wohlverhaltensphase. Bei dem eigentlichen Insolvenzverfahren wird das pfändbare Vermögen des Schuldners an den Gläubiger weitergegeben. Bei der Wohlverhaltensphase selbst ist der Schuldner dazu verpflichtet, sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhändler abzugeben.
Ab Beginn der Wohlverhaltensperiode wird das Konto vom zuständigen Insolvenzverwalter freigegeben. Somit steht Ihnen frei, Ihr Konto wieder in ein normales Konto umzuwandeln. Nun wird ein Pfändungsschutzkonto nicht mehr benötigt, da Sie nun wieder schuldenfrei sind. Informieren Sie sich aber vorab noch einmal, ob eventuell noch Pfändungen auf Ihren Konto sind, die von dem Gläubiger noch nicht zurückgenommen sind. Sind alle Pfändungen zurückgenommen, steht der Umwandlung zu Ihrem herkömmlichen Girokonto nichts mehr im Wege.
Nein, ein Nachweis der Insolvenz ist bei der Eröffnung nicht nötig. Wir bieten dieses Konto lediglich als Erleichterung an, um unsere Kunden unterstützen zu können. Selbstverständlich kann eine Kontoführung auch ohne laufendes Insolvenzverfahren stattfinden oder nach Ende der Wohlverhaltensphase ohne Probleme weitergeführt werden.
Da der Schuldner während einer laufenden Privatinsolvenz grundsätzlich alles Vermögen seinem Insolvenzverwalter offenzulegen hat, müssen Sie das Konto melden und Ihre Kontoverbindung für Pfändungen Ihrem Insolvenzverwalter oder Ihren Gläubigern direkt mitteilen. Eine Eröffnung eines neuen Kontos bringt prinzipiell keinerlei Nachteile mit sich.
Diese Funktion und Ihr Vorgehen sollte mit dem Insolvenzverwalter (oder auch Treuhänder genannt) abgesprochen werden um sicherzustellen, dass Ihre Gläubiger richtig bedient werden und um Ihre Wohlverhaltensphase nicht zu beeinflussen.
Der PayCenter Ratgeber zum Insolvenzverfahren
Hier erhalten Sie alle Informationen, die Sie zum Thema Insolvenzverfahren wissen müssen.
Was sind die Nachteile einer Privatinsolvenz?
Das Wichtigste im Überblick: Die Privatinsolvenz kann für den Schuldner eine letzte Möglichkeit darstellen, den Weg aus der Verschuldung zu finden. Jedoch sollte man sich
Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz – Was man wissen sollte
Das Wichtigste im Überblick: Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum, in welchem der Schuldner nach Beginn seiner Insolvenz seine Schulden regelmäßig über den Insolvenzverwalter an seine
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Das Wichtigste im Überblick: Vor der Anmeldung einer Privatinsolvenz beim Amtsgericht ist der Schuldner in der Pflicht den Versuch eines außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern
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Unser Angebot: Finden Sie das perfekte Konto für Ihre aktuelle Lebenssituation.
Durch das schufafreie Pfändungsschutzkonto wird Ihnen der gesetzlich festgelegte Freibetrag im Falle einer Kontopfändung gesichert.
Bei dem Konto ohne SCHUFA erfolgt keinerlei Abfrage oder Auskunft an die SCHUFA. Somit kann das Konto auch bei schlechter Bonität eröffnet werden.
Das auf Guthabenprinzip beruhende Onlinekonto, bietet Ihnen herkömmliche Girokontofunktionen mit sicherem Online Banking.
Um jeden den Besitz eines Kontos zu ermöglichen, bietet das Basiskonto die Option ein preiswertes Girokonto auf Guthabenprinzip zu eröffnen.
Unsere Prepaid Kreditkarte kann ohne SCHUFA-Abfrage oder Bonitätprüfung online eröffnet werden. Sie besitzt eine weltweite Akzeptanz.
Um jeden den Besitz eines Kontos zu ermöglichen, bietet das Basiskonto die Option ein preiswertes Girokonto auf Guthabenprinzip zu eröffnen.
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Unser Support-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Schauen Sie auch gerne in unseren FAQs vorbei. Hier werden die häufigsten Fragen beantwortet.
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