Das Wichtigste im Überblick:
- Die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren vor Gericht. Ein Privatinsolvenzverfahren können zahlungsunfähige private Personen mit Schulden gegenüber Gläubigern beantragen, welche sich nicht in einem selbstständigen Arbeitsverhältnis befinden.
- Bevor der Antrag auf Verbraucherinsolvenz beim Amtsgericht eingereicht wird, muss der Schuldner einen gewissen Ablauf einhalten und versuchen eine außergerichtliche Einigung ohne einem Verfahren mit den Gläubigern zu erwirken.
- Findet keine Einigung zwischen Gläubigern und Schuldner statt, wird Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht zusammen mit Bescheinigungen aller finanziellen Verhältnisse des Schuldners wie vorhandenem Vermögen oder Einkommen eingereicht. Anschließend wird das Vermögen des Schuldners auf die Gläubiger abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren aufgeteilt.
- In der darauf folgenden Wohlverhaltensphase, einer Dauer von 3 Jahren, verpflichtet sich der Schuldner verschiedenen Pflichten nachzukommen.
- Wird die Wohlverhaltensphase ohne Verstöße absolviert, steht einer Restschuldbefreiung nichts mehr im Wege. Nach Ablauf von weiteren 3 Jahren werden alle SCHUFA-Einträge gelöscht und die Insolvenz endet.
- Insgesamt ist also mit einer Mindestdauer von in der Regel 6 Jahren bei einem Insolvenzverfahren zu rechnen. Nach dieser Zeit starten betroffene Verbraucher in ein Leben ohne Schulden.
Die Beantragung der Insolvenz ist wohl einer der schwierigsten Entschlüsse, die einige Menschen im Leben treffen müssen. Der komplette Prozess des Insolvenzverfahrens zieht sich über mehrere Jahre, in denen man eine gewisse Dauer in einem sehr eingeschränkten Rahmen lebt. Dennoch erhält der Schuldner nach Abschluss des Privatinsolvenzverfahrens durch die Restschuldbefreiung eine echte zweite Chance und kann ein schuldenfreies Leben nach der Insolvenz beginnen. Wir informieren Sie rund um das Thema Insolvenz, damit Sie bei drohender Zahlungsunfähigkeit über das Verfahren bescheid Wissen, den Ablauf kennen und einer Zukunft ohne Schulden nichts im Wege steht.
Hier erhalten Sie hilfreiche Informationen zum Insolvenzverfahren.
Wie ist der Ablauf vor dem Antrag auf Privatinsolvenz?
Bevor man tatsächlich die Privatinsolvenz zur Bekämpfung der Schulden beantragen kann, erfolgen zuvor stets zwei Schritte, um gegebenenfalls vorab eine Einigung mit dem Gläubiger zu finden.
Versuch der außergerichtlichen Einigung
Bevor man also eine Privatinsolvenz anmelden kann, muss der Schuldner mithilfe eines zuständigen Beraters versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu finden. Dazu müssen sämtliche Unterlagen, wie Vermögenswerte oder offene Schulden wie Kreditverträge, des betroffenen Verbrauchers offen gelegt werden. Im Anschluss wird den Gläubigern ein Plan zur Schuldentilgung vorgelegt. Schlägt die außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger fehl, kann das gerichtliche Verfahren für die Privatinsolvenz beim Amtsgericht beantragt werden.
Einschalten des Amtsgerichts vor dem Privatinsolvenzverfahren
Das Amtsgericht wird zunächst noch einmal versuchen, den bereits erstellten Schuldenplan bei den Gläubigern durchzusetzen, sofern eine realistische Aussicht auf eine außergerichtliche Einigung besteht. Mindestens die Hälfte der Gläubiger müssen dem Plan zum Schuldenabbau zustimmen. Scheitert die Einigung erneut, hilft letztendlich nur noch der Antrag auf Privatinsolvenz und damit ein gerichtliches Verfahren.
Wie genau kann man das Verfahren für die Privatinsolvenz beantragen?
Unter der Voraussetzung, dass keine Möglichkeit gefunden wird, außergerichtlich eine Einigung mit dem Gläubiger zu erzielen, um die Schulden zu begleichen, bleibt dem Schuldner nur der Weg das Verfahren für Insolvenz – auch Privatinsolvenzverfahren genannt – zu beantragen.
Beantragung der Privatinsolvenz bei Gericht
Im Antrag für die Privatinsolvenz, der beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden muss, müssen alle wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse offengelegt werden wie beispielsweise Nachweise zum Einkommen. Zudem muss ein Schuldnerberater oder Anwalt angegeben werden, der nachweist, dass die außergerichtliche Schuldenbereinigung gescheitert ist. Das Insolvenzgericht beauftragt einen Insolvenzberater, der als Treuhänder agiert und das gesamte Vermögen verwaltet. Zusätzlich muss der Schuldner eine Abtretungserklärung abgeben, worin er akzeptiert, dass das Einkommen während der privaten Insolvenz zur Tilgung der Schulden verwendet werden darf. Dem Schuldner wird ein Treuhänder zur Seite gestellt, welchem die Rolle des Insolvenzverwalters einer Regelinsolvenz zuteil wird. Gegenüber dem Treuhänder besteht hierbei die Pflicht, alle Veränderungen im Rahmen der Einkommensverhältnisse, aber zum Beispiel auch bei Wechsel des Wohnsitzes, sofort zu melden. Der Treuhänder hat im Insolvenzverfahren großen Einfluss und kann beispielsweise über Besitz eines Fahrzeuges oder Multimedia-Gerätes entscheiden.
Wann beginnt und wie lange dauert die Privatinsolvenz?
Nachdem der gestellte Treuhänder das gesamte Vermögen abzüglich der gesamten Verfahrenskosten auf die Gläubiger aufgeteilt hat, startet die sogenannte „Wohlverhaltensphase“. Während dieser Zeit muss der Schuldner verschiedenen Pflichten nachweislich nachkommen:
- Suche oder Ausübung eines Berufes
- Nachweise über Vermögens- und Einkommenswerte
- Nachweise über Wohnsitzwechsel
- Abgabe von Erbschaften (falls vorhanden)
- Zahlungen an den Insolvenzverwalter
Sofern der Schuldner allen Pflichten in einem Zeitraum von drei Jahren sorgfältig nachkommt, endet die Wohlverhaltensphase und der Schuldner kann die Restschuldbefreiung beantragen. In den drei Folgejahren kommt es im Rahmen der Restschuldbefreiung dann auch zurLöschung des Schufa-Eintrags. Insgesamt muss man bei der Privatinsolvenz also in der Regel mit mindestens 6 Jahren rechnen, um komplett von jeglicher offener Forderung befreit und schuldenfrei zu sein.
Mehr zur Dauer der Privatinsolvenz.
Hilfreiche Tipps für das Insolvenzverfahren
Die Zeit in der Privatinsolvenz ist sehr schwierig, da man viele Verpflichtungen erfüllen und sich an exakte Regelungen halten muss. Für einen reibungslosen Ablauf und letzten Endes eine Restschuldbefreiung sollten Schuldner alle Dokumente, Unterlagen und Bescheinigungen, die in irgendeiner Weise mit dem Insolvenzverfahren zu tun haben, ordnungsgemäß aufbewahren, um den Ablauf des Verfahrens und letzten Endes der Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. So können der Schuldner und natürlich auch der Insolvenzverwalter stets den Überblick behalten und einer Restschuldbefreiung steht nichts im Weg.
Eine Alternative zum Privatinsolvenz-Verfahren, bietet der außergerichtliche Vergleich. Das bedeutet, dass Sie sich mit dem Gläubiger auf einen von Ihnen zu zahlenden Restschuldbetrag einigen. In diesem Fall entfällt das förmliche Insolvenzverfahren.
Informieren Sie sich, ob ein Insolvenz-Plan für Sie in Frage kommt. Dieser ist unter gerichtlicher Aufsicht eine Art Schuldenvergleich. Diesen können Sie den Gläubigern anbieten und sich in einem Gerichtstermin abstimmen.
Wichtig ist hier auch: Stellen Sie vollkommen Ihre Zahlungen ein. Außer lebensnotwendige Kosten, wie Miete oder Strom, sollten sie sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen, um sich möglichst schnell aus der Insolvenz zu befreien.
Bevor ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sollte der Schuldner ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto eröffnen. Das P-Konto ist ein Konto auf Guthabenbasis ohne Schufa, das bei Pfändungen einen Betrag von 1.340,00€ zur Existenzsicherung schützt. Als Experte für P-Konten unterstützt PayCenter Sie dabei ihren monantlichen Freibetrag zu sichern und bietet Ihnen den besten Service rund ums Thema Pfändungsschutz.
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