Das Wichtigste im Überblick:
- Um eine Kontopfändung zu erwirken, muss ein gerichtlicher Pfändungsbeschluss an den Schuldner zugestellt werden.
- Außerdem muss ein Kontopfändungsantrag beim Vorstreckungsgericht gestellt werden.
- Danach muss der Kontopfändungsbeschluss an die Bank des betroffenen Schuldners übergeben werden.
- Ausgenommen von diesem Vorgang sind öffentlich-rechtliche Institutionen. Bei Zahlungsverzug stellen die offenen Forderungen einen vollstreckbaren Titel dar. Dieser muss ebenfalls an den betroffenen Schuldner und an die zuständige Bank zugestellt werden.
- Um sich im Falle einer Kontopfändung einen gesetzlichen Freibetrag zu sichern, muss das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden.
Bei nicht beglichenen Rechnungen werden Mahnungen an den betroffenen Verbraucher zugestellt. Falls dann der offene Betrag nicht bezahlt wird, droht eine Kontopfändung. Es kommt jedoch vor, dass die Pfändung des Kontos für den betroffenen Verbraucher unvorhergesehen passiert. Wir informieren über den Ablauf einer Kontopfändung, damit Sie die Gültigkeit einer Kontopfändung bewerten und danach handeln können.
Was muss passieren, damit ein Konto gepfändet werden kann?
- Eine Beschlagnahmung eines Kontos in Form einer Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss ist nur möglich, wenn der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner vorweisen kann. Das bedeutet, dass der Gläubiger eine rechtliche Anordnung zur Zahlung in Form einer Urkunde gerichtlich erwirken muss. Inhaltlich müssen Angaben zu Schuldner, Gläubiger, Art und Höhe der offenen Forderung gegeben sein.
- Der Vollstreckungstitel muss dem Schuldner zugestellt werden.
- Beim Vollstreckungsgericht muss ein Antrag auf Kontopfändung gestellt werden. Dies erfolgt durch den Gläubiger selbst oder durch ein beauftragtes Inkassounternehmen. Daraufhin wird durch das Gericht ein Pfändungsbeschluss erlassen.
- Der Beschluss der Kontopfändung muss der Bank des Betroffenen zugestellt werden.
Welche Ausnahmen gibt es?
Grundsätzlich sind die oben genannten Schritte vorzunehmen, damit eine Kontopfändung in Kraft treten kann. Es gibt jedoch Ausnahmen. Gläubiger, deren Forderungen öffentlich-rechtlich sind (z.B. Finanzamt, Krankenkasse), können eine Kontopfändung schneller erwirken. Zwar muss auch hier ein vollstreckbarer Titel vorliegen, jedoch stellen hierbei die Forderungen bei einer Zahlungsversäumnis selbst, einen vollstreckbaren Titel dar. Die sogenannte Pfändungs- und Einziehungsverfügung kann direkt an den Schuldner zugestellt werden.
Wie verhalte ich mich, wenn mir eine Kontopfändung droht?
Grundsätzlich ist jedem Verbraucher, dem eine Kontopfändung drohen könnte, dringend zu empfehlen sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist kostenlos und garantiert dem betroffenen Verbraucher im Ernstfall einen monatlichen gesetzlichen Freibetrag, der individuell an die Lebensumstände angepasst werden kann. Ohne dem P-Konto-Schutz kann im Falle einer Pfändung das komplette Vermögen des Betroffenen eingezogen werden. Solange das Konto nicht von einer Pfändung betroffen ist, verändert sich für den Verbraucher nichts. Erst bei einer Pfändung greift der P-Konto-Schutz.
Mehr Informationen zum Thema Kontopfändung finden Sie hier: Wie läuft eine Kontopfändung ab?
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