Kontokündigung wegen Pfändung?

Das Wichtigste im Überblick:

Auf eine Kontopfändung folgt oftmals eine Kontokündigung. Heutzutage ist die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben ohne Konto fast undenkbar. Wir informieren Sie darüber was im Falle einer Kontokündigung zu tun ist und wie Sie einer Kontokündigung vorbeugen können.

Wie kann eine Kontokündigung vermieden werden?

Grundsätzlich ist die Umwandlung des Kontos in ein Pfändungsschutzkonto empfehlenswert. Auf diese Umwandlung hat jeder Verbraucher ein Recht. Die Banken sind außerdem dazu verpflichtet diesen Service kostenlos anzubieten. Mit dem sogenannten P-Konto wird den Betroffenen im Falle einer Pfändung der gesetzliche Freibetrag von 1.410,00 € pro Monat zugesichert.

Die Umwandlung in ein P-Konto kann zu jeder Zeit erfolgen. Solange keine Pfändung vorliegt, kann das Konto weiterhin vollumfänglich genutzt werden. Droht bereits eine Pfändung, muss das Konto innerhalb einer Frist von einem Monat in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden, um den Schutz des Freibetrags zu garantieren. Liegt nach einem Monat kein Pfändungsschutz vor, können ausnahmslos alle Geldeingänge gepfändet werden. In diesem Fall ist die Existenz der betroffenen Person schwer gefährdet.

Ein P-Konto ist unkündbar. Außer ein Verbraucher führt nachweislich mehr als ein P-Konto, was gesetzlich verboten ist. Solange ein Verbraucher genau ein P-Konto bei einer Bank führt, ist er also dauerhaft vor einer Kontokündigung geschützt.

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Wie geht man bei einer Kontokündigung vor?

Wurden keine Maßnahmen in die Wege geleitet, um einer Kontokündigung vorzubeugen, ist schnelles Handeln nötig. Kosten wie Strom und Miete werden meist per Lastschrift eingezogen und Lohn in den seltensten Fällen bar ausgezahlt. Schlechte Bonität und negative SCHUFA-Einträge, die eine Kontopfändung mit sich bringt, erschweren jedoch die Eröffnung eines neuen Kontos. Hier wird empfohlen sich an Banken zu wenden, die Konten auf Guthabenbasis anbieten. Das sogenannte Basis- oder Jedermannkonto ermöglicht jedem, egal in welcher Lebenslage ein Girokonto zu führen und bargeldlose Zahlungen zu tätigen. Eine erneute Verschuldung wird hierbei durch das Guthabenprinzip erfolgreich unterbunden. Nach Eröffnung dieses Kontos kann sofort eine Umwandlung in ein P-Konto vorgenommen werden und der Grundfreibetrag gesichert werden.

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