Hilfe bei Privatinsolvenz

Das Wichtigste im Überblick:

Was ist eine Privatinsolvenz?

Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein vereinfachtes Verfahren, welches Privatpersonen ermöglicht ihre Schulden zu regulieren. Ist das erzielte Einkommen geringer als die Verbindlichkeiten und wird die daraus folgende Verschuldung in nicht absehbarer Zeit beglichen, ist die letzte Lösung häufig das Beantragen eines privaten Insolvenzverfahrens. Anders als bei einer allgemeinen Insolvenz, handelt es sich bei der Verbraucherinsolvenz oftmals um ein endlos schleppendes und entbehrungsreiches Verfahren, das mit vielen Formalitäten einhergeht.

Die Privatinsolvenz verfolgt die Absicht einer Restschuldbefreiung des Schuldners und die mit einhergehende Begleichung seines Gläubigers. Nach einer Antragsstellung kann es bis zu 5 Wochen dauern, bis das Verfahren eröffnet wird.

An wen wendet man sich im Falle einer Privatinsolvenz?

Aus Kosten- und Zeitgründen empfiehlt es sich als Schuldner professionelle Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei gibt es anerkannte Schuldnerberatungsstellen, die helfen können. Unterschieden wird hier zwischen gemeinnützigen bzw. staatlichen Anbietern sowie privaten Beratungsstellen. Außerdem eignen sich auch Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als Berater. Der Schuldner legt dem jeweiligen Berater seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen.

Ein großer Vorteil der gemeinnützigen und staatlichen Schuldnerberatung ist, dass hierbei keine Kosten anfallen werden. Nachteil: Es dauert eine Weile, bis man einen Termin bekommt. Das kann gefährlich werden, wenn die Gläubiger mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen oder wichtige Fristen in dieser Zeit ablaufen.

Wie beantragt man Privatinsolvenz?

Im jeweiligen Amtsgericht kann man einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Für einen erfolgreichen Antrag muss der Schuldner eine Vielzahl an Unterlagen und Formularen beim Gericht vorlegen. Wichtig ist, dass man eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle erhält, dass ein außergerichtliche Einigungsversuch stattgefunden hat und gescheitert ist.

Nach Beantragen einer Insolvenz kann es bis zu ca. 5 Wochen dauern, bis ein Verfahren eröffnet wird.

In unserem Ratgeber „Wie meldet man eine Privatinsolvenz beim Gericht an?“ finden Sie weitere Informationen hierzu.

Über welchen Zeitraum erstreckt sich eine Privatinsolvenz?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren nimmt eine zeitliche Dauer von insgesamt 6 Jahren ein, beginnend ab dem Zeitpunkt der Verfahrungseröffnung. Zahlungsunfähige oder überschuldete Personen können unter gewissen Voraussetzungen und nach Stellung des Antrags eine Verkürzung diesen Zeitraumes erfragen. Laut § 300 Abs. 1 der Insolvenzordnung gelten folgende Bedingungen zum Verkürzen des Insolvenzsverfahren:

  • Die Restschuldbefreiung erfolgt auf Antrag bereits nach drei Jahren, wenn in diesem Zeitraum sowohl die Kosten für das Verfahren als auch 35 Prozent der offenen Forderungssumme beglichen sind.
  • Die Insolvenz wird nach nur fünf Jahren beendet, wenn der Schuldner zumindest die Kosten des Verfahrens abgezahlt hat.

Wichtig zu beachten ist, dass keine automatische Beendigung des Insolvenzverfahren folgt. Die Schuldner müssen beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Verkürzung stellen, damit die Restschuldbefreiung erfolgen kann. Sobald das Insolvenzgericht alle zu erfüllenden Voraussetzungen überprüft hat, wird das Verfahren eingestellt. Sind sämtliche Schulden und Verfahrenskosten vom Schuldner beglichen, kann er unabhängig der Zeitdauer von 6 Jahren eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen.

Einer eher unbekannter Weg die Dauer des Insolvenzverfahrens zu verkürzen, erfolgt über das Einreichen eines Insolvenzplans. Hierbei wird der Schuldner professionell über einen Anwalt begleitet. Eine Überlegung, welcher Betrag den Gläubiger zufriedenstellt und höher als der im regulären Insolvenzverfahren angesetzt ist, wird hier aufgeklärt. Zusätzlich sind die Verfahrenskosten zu zahlen. Das Geld, welches laut Insolvenzplan an die Gläubiger gezahlt wird, muss von einer dritten Person – beispielsweise einem Verwandten oder Freund – gestellt werden. Stimmen die Gläubiger dem Insolvenzplan zu, kann die Restschuldbefreiung sofort erfolgen. Ein Insolvenzplan kann ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Insolvenz als auch in der Wohlverhaltensphase eingereicht werden.

Welche Kosten enstehen bei einer Insolvenz?

Die Privatinsolvenz kostet Geld. In der sowieso schon schwierigen finanziellen Lage, stellt dies oft ein noch größeres Problem für die Betroffenen dar. Neben den Verfahrenskosten für das Gericht, muss der Schuldner auch für die Vergütung der Insolvenzverwaltung aufkommen. Es gibt Möglichkeiten mittels eines Antrags eine Stundung der Verfahrenskosten anzufordern. Beantragt der Schuldner die Stundungen der Verfahrenskosten – in diesem Fall oft erst nach erfolgter Restschuldbefreiung – erfolgt die Abbezahlung in monatlichen Raten.

Ab welcher Summe ist ein Insolvenzantrag sinnvoll?

Ein Insolvenzsantrag macht erst ab einem Schuldenbetrag von über 2.500 Euro Sinn. Beläuft sich die Summe unter dem oben genannten Betrag lohnt sich ein Insolvenzantrag nicht, da allein schon die Gerichts- und Insolvenzsverwaltungskosten zusammen so viel kosten.

Auch wer viele Gläubiger, aber nur eine geringe Schuldsumme hat, sollte ein Insolvenzverfahren nicht in Anspruch nehmen.

Oftmals wird der Richtwert genannt, dass ein Insolvenzverfahren sinnvoll ist, sofern die vorhandenen Schulden mehr als ein komplettes Jahreseinkommen umfassen.

Wie viel Geld steht einem während der Privatinsolvenz zu?

Im Zeitraum des Insolvenzverfahrens sollten Betroffene ein P-Konto eröffnen, welches das Existenzminimum sichert. Dem Kontoinhaber steht monatlich ein Grundfreibetrag von 1.500,00 € (Stand: Juli 2024) zur Verfügung. Dieser Freibetrag ist nicht pfändbar und erlaubt es, das alltägliche Leben zu bestreiten. Alle Geldeingänge, die oberhalb des Freibetrages liegen, werden abgeschöpft und stehen den Gläubigern zu.

Für unterhaltspflichtige Personen oder bei Bezug von Kindergeld kann der monatliche Freibetrag mit entsprechenden Bescheinigungen erhöht werden.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Freibetrag berechnen können.

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