Firmenkonto für Kleingewerbe

Das Wichtigste im Überblick:

Der Startschuss in die Selbstständigkeit erfolgt in der Regel als Kleingewerbe. Als Kleingewerbetreibender ist man noch nicht buchhaltungspflichtig, weshalb sich für viele Existenzgründern von Beginn an die Frage stellt, ob sie nun die Geschäfte über das eigene Privatkonto abwickeln sollen oder ob ein eigenes Geschäftskonto ohne Schufa für ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Warum ist ein Firmenkonto sinnvoll?

Ein eigenes Girokonto für die Geschäftstätigkeit ist ein Muss. In der heutigen Zeit ist ein Girokonto unentbehrlich für die wirtschaftliche Teilnahme am modernen Zahlungsverkehr. Rechnungen an Lieferanten oder Gehälter an die Mitarbeiter werden ausschließlich per Überweisung bezahlt. Jeder Unternehmensberater verweist dabei auf ein separates Bankkonto für geschäftliche Zwecke. Um von Anfang an alle Geschäftsausgaben in eine klare Struktur zu ordnen, sollte niemals das eigene Privatkonto als Geschäftskonto verwendet werden. Alle Buchungen, die auf dem Firmenkonto stattfinden, können letztendlich eindeutig dem Unternehmen zugeordnet werden. Man kann sich dadurch bei der anfallenden Steuererklärung viel Zeit und Ärger ersparen, da es zu keinen Verwechslungen oder Unannehmlichkeiten mit den privaten Ausgaben kommt.

Wie können Kosten für ein Firmenkonto gespart werden?

Für die Geschäftsführer von Kleingewerben gibt es bei verschiedenen Anbietern die Möglichkeit, den Firmenname als Empfängername zu ihrer Bankverbindung hinzuzufügen. Bei dieser Art handelt es sich um ein Privatkonto, das mit der zusätzlichen Firmenbezeichnung, als Geschäftskonto geführt werden kann. Der große Vorteil ist die Kostenersparnis, da für ein Firmenkonto durchaus hohe Gebühren verlangt werden können. Außerdem wird bei der Registrierung kein Handelsregistereintrag benötigt, weshalb diese Bankkonten bei Kleingewerbetreibende großen Anklang finden.

Wie kann ich mir zusätzliche Sicherheit schaffen?

Besonders in den ersten Jahren ist der Schritt in die Selbstständigkeit nicht immer ein Zuckerschlecken. Oftmals kommt es zu finanziellen Engpässen und Kontopfändungen sind die Folge. Eine Alternative bieten MasterCard Prepaid-Debit Kreditkarten mit Kontofunktion, welche optional als ein Pfändungsschutzkonto geführt werden können. Den Schuldnern steht im Falle einer Pfändung dann ein Grundfreibetrag von 1.178,59€ zur freien Verfügung. Unter Umständen, wie dem Bezug von Kindergeld oder Unterhaltszahlungen, kann diese Freibetragsgrenze durch entsprechende Bescheinigungen angehoben werden.

Hier finden Sie mehr dazu, wie Sie Ihren Freibetrag berechnen können.

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