P-Konto: Rückumwandlung in ein Girokonto

Das Wichtigste im Überblick:

Oft werden Verbrauchern, die ein P-Konto führen zu wenig oder gar keine Informationen zum Thema Pfändungsschutz zur Verfügung gestellt. Auch nach der Kontopfändung erhalten Betroffene oftmals mangelnde Unterstützung. Wir informieren Sie rund um das Thema Rückumwandlung eines P-Kontos in ein Girokonto, damit Sie nach der Tilgung Ihrer Schulden wie gewohnt Ihre Finanzen regeln können.

Lesen Sie hier nach, wie eine Kontopfändung abläuft.

Warum verweigern Banken die Rückumwandlung von P-Konto in Girokonto?

Viele Banken weigern sich ein P-Konto in ein Girokonto umzuwandeln und raten den Kunden stattdessen, das P-Konto zu kündigen und ein neues Konto zu eröffnen. Das hört sich allerdings leichter an als es ist. Denn viele Banken sind nicht gewillt einen Kunden aufzunehmen, der bereits einen negativen Eintrag bei der SCHUFA hat. Das Ganze ist schlichtweg der Versuch betroffene Kunden loszuwerden.

Wie verhalte ich mich als betroffener Verbraucher?

Verwehrt darf die Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto jedoch nicht. Dies ist gesetzlich festgelegt und kann wie folgt begründet werden:

 

Ein P-Konto ist nach wie vor ein Girokonto. Der aktivierte Pfändungsschutz ist eine Zusatzleistung, die von betroffenen Verbrauchern in Anspruch genommen wird. Die Rückumwandlung des Pfändungsschutzkonto in ein Girokonto ist als Verzicht auf die Zusatzleistung des Pfändungsschutzes zu verstehen. Da mit der Umwandlung in ein P-Konto keine neuen Vertragsbedingungen festgelegt wurden, wird das besagte Girokonto quasi in den Zustand von vor der Aktivierung des Pfändungsschutzes zurückgesetzt. Das Konto weist exakt dieselben vertraglichen Vereinbarungen auf.

Tipp

Behalten Sie die P-Konto-Funktion bei und schützen Sie sich so vor zukünftigen Pfändungen. Ohne Pfändung können Sie das P-Konto wie gewohnt als Girokonto nutzen und sichern sich automatisch den Grundfreibetrag für die Zukunft.

Bestehen Sie dennoch auf die Rückumwandlung Ihres P-Kontos in ein Girokonto bleiben Sie beharrlich und lassen Sie sich nicht beirren. Die Rückumwandlung kann Ihnen keinesfalls verwehrt werden.

Tipp

Behalten Sie die P-Konto-Funktion bei und schützen Sie sich so vor zukünftigen Pfändungen. Ohne Pfändung können Sie das P-Konto wie gewohnt als Girokonto nutzen und sichern sich automatisch den Grundfreibetrag für die Zukunft.

Bestehen Sie dennoch auf die Rückumwandlung Ihres P-Kontos in ein Girokonto bleiben Sie beharrlich und lassen Sie sich nicht beirren. Die Rückumwandlung kann Ihnen keinesfalls verwehrt werden.

Auf der Suche nach einem P-Konto?

Hier können Sie innerhalb von wenigen Minuten, ganz ohne Banktermin, ein Konto mit Pfändungsschutz online eröffnen.

Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte unserer Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Website keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte. Insbesondere die Informationen in unserem Ratgeber sind allgemeiner Art und stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung im Einzelfall dar.​

Über PayCenter

Das deutsche E-Geld-Institut PayCenter hat sich auf Zahlungsdienste mit Prepaid Mastercards sowie Konten ohne Schufa spezialisiert. Sowohl für Privat- als auch Firmenkunden werden individuelle Lösungen angeboten.