Das Wichtigste im Überblick:
- Um das Existenzminimum zu sichern, sind Gegenstände, die im alltäglichen Leben oder zur Ausübung des Berufs benötigt werden, nicht pfändbar.
- Luxusartikel können in der Regel immer gepfändet werden.
- Auf eine Pfändung des PKWs wird oftmals verzichtet, wenn → der PKW zur Berufsausübung benötigt wird. → der Betroffene in einer ländlichen Gegend lebt und keine Mobilität durch öffentliche Verkehrsmittel gewährleistet wird. → das Fahrzeug einen sehr geringen Wert aufweist. → der PKW wegen einer Behinderung dringend benötigt wird.
Bei einer Pfändung kann es dazu kommen, dass Gegenstände durch einen Gerichtsvollzieher beschlagnahmt werden. Grundsätzlich gilt, dass dem betroffenen Verbraucher wie bei einem P-Konto das Existenzminimum garantiert werden soll.
Hier erfahren Sie alles zum Ablauf einer Kontopfändung.
Was darf gepfändet werden?
Es dürfen keine Gegenstände, die zum alltäglichen Leben benötigt werden, gepfändet werden. Auch nicht beschlagnahmt werden, dürfen Dinge, die zur Ausübung des Berufs von Nöten sind. Gegenstände, die nachweislich einer im Haushalt lebenden Person gehören, sind nicht pfändbar. Schmuck darf gepfändet werden, jedoch nicht, wenn es sich dabei um Eheringe handelt. Eine weitere Möglichkeit der Pfändung ist eine Austauschpfändung. Hierbei können teure Gegenstände gegen eine weniger teure Version ausgetauscht werden. Luxusartikel sind meist von einer Pfändung betroffen.
Oft stellen sich Betroffene die Frage, wie im Falle einer Pfändung mit ihrem PKW vorgegangen wird. Wir informieren rund um das Thema PKW und Pfändung, damit Sie Ihre Situation bewerten und sich darauf einstellen können.
Wann werden PKWs gepfändet?
- Ausübung der Erwerbstätigkeit
Ist für den betroffenen Schuldner ein PKW unabdingbar, weil die weitere Ausübung des Berufs nicht möglich oder gefährdet ist, wird oftmals auf eine Pfändung verzichtet. Dies wäre beispielsweise bei einem Pizzalieferanten oder einem Handwerker der Fall. Außerdem werden Ausnahmen gemacht, wenn der betroffene Verbraucher keine andere Möglichkeit als sein eigenes Fahrzeug hat, um seinen Arbeitsplatz zu erreichen.
- Geringer Wert des PKWs
Ist der Wert des betroffenen Fahrzeugs sehr niedrig, lohnt sich eine Pfändung des PKWs oftmals nicht und wird deshalb nicht vollzogen. - Eingeschränkte Mobilität des Betroffenen
Lebt der betroffene Verbraucher in einer ländlichen Gegend, bei der die Mobilität im Falle einer Pfändung des PKWs stark eingeschränkt werden würde, kann über eine Pfändung hinweggesehen werden. - Nachgewiesene Behinderung
Ist der Betroffene auf Grund einer Behinderung auf sein Fahrzeug angewiesen, wird beim Nachweis der Behinderung auf die Pfändung des Fahrzeugs verzichtet.
Tipp
Allgemein ist die Pfändung des PKWs personen- und situationsabhängig und kann niemals pauschalisiert werde. Wir empfehlen Betroffenen eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen und sich von Experten zum Thema PKW-Pfändung beraten zu lassen.
Tipp
Allgemein ist die Pfändung des PKWs personen- und situationsabhängig und kann niemals pauschalisiert werde. Wir empfehlen Betroffenen eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen und sich von Experten zum Thema PKW-Pfändung beraten zu lassen.
Wie Sie Ihren Freibetrag berechnen können, erfahren Sie hier.
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